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Altmietverhältnis - kein Mietzinsanhebungsrecht gegen den Erben

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/215Zak 2018, 116 Heft 6 v. 14.4.2018

MRG: § 14 Abs 2, § 46 Abs 2

Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46 Abs 2 MRG wegen Eintritts in ein Altmietverhältnis besteht nur dann, wenn der Vertragseintritt nach § 14 Abs 2 MRG durch eine eintrittsberechtigte Person erfolgt ist. Hat der Mieter seine Rechtsstellung als Erbe durch Universalsukzession erlangt, kann sich der Vermieter nicht auf diese Bestimmung berufen.

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