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Flugbeförderungsvertrag - Werkvertrag, Fixgeschäft und Schadenersatz

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/211Zak 2018, 114 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: § 919, § 1151, § 1295 Abs 1, § 1298

Ein Flugbeförderungsvertrag ist ein Werkvertrag. Der Beförderer schuldet den Erfolg, die zu befördernde Person und ihre Sachen an den Bestimmungsort zu bringen. Im Fall der Nichterfüllung dieser Hauptleistungspflicht haftet der Beförderer nach Schadenersatzrecht, wenn er iSd § 1298 ABGB nicht nachweisen kann, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen daran kein Verschulden trifft.

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