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Bestimmung des Grenzverlaufs nach den Naturgrenzen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/204Zak 2018, 112 Heft 6 v. 14.4.2018

ABGB: §§ 850 ff

Bei einem nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstück richtet sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach den Naturgrenzen. Die Mappendarstellung in der Kataster- oder der Grundbuchsmappe veranschaulicht die Lage des Grundstücks und kann uU als Beweismittel für den

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