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Veräußerungs- und Belastungsverbot zwischen Schwiegereltern und -kindern

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/160Zak 2018, 91 Heft 5 v. 20.3.2018

ABGB: § 364c

Zwischen Schwiegereltern und -kindern kann ein Veräußerungs- und Belastungsverbots nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Ehe, welche die Angehörigeneigenschaft vermittelt, im Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchantrags noch aufrecht ist. Ist sie - zB aufgrund des Todes des Ehegatten - bereits beendet, ist eine Verbücherung des Verbots ausgeschlossen.

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