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Eingriffshaftung des Vermieters wegen Verzögerungen bei Mängelbehebung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/124Zak 2018, 75 Heft 4 v. 6.3.2018

MRG: § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5

JN: § 1

Die verschuldensunabhängige Eingriffshaftung des Vermieters gem § 8 Abs 3 MRG erfasst auch Schäden, die durch die verzögerte oder unterlassene Behebung von Mängeln verursacht werden, die bei duldungspflichtigen Erhaltungsarbeiten entstanden sind (hier: Schäden aufgrund der verzögerten Reparatur der bei Erhaltungsarbeiten beschädigten Terrassenisolierung).

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