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Vorkaufsrecht für Aktionär als Einlagenrückgewähr

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/118Zak 2018, 73 Heft 4 v. 6.3.2018

ABGB: § 879 Abs 1, § 1072

AktG: § 52

Ein Vorkaufsrecht, das die AG einem Aktionär einräumt, verstößt gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG), wenn ein bestimmter, nicht fremdüblicher, sondern ungewöhnlich niedriger Einlösungspreis (hier: Einheitswert bei einer Liegenschaft) vorgesehen ist. In diesem Fall ist schon die Einräumung des Vorkaufsrechts (und nicht erst die Ausübung) wegen Verbotswidrigkeit nichtig.

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