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Passivlegitimation des Inkassozessionars für Rückabwicklungsanspruch

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/85Zak 2018, 55 Heft 3 v. 20.2.2018

ABGB: § 865, § 877, § 1295 Abs 1, § 1392, § 1431

Nach stRsp ist der Zessionar, an den die Leistung erfolgt ist, für einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch des Schuldners (hier: wegen Geschäftsunfähigkeit) passiv legitimiert. Dies gilt auch im Fall einer Inkassozession. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mithaftung des Zedenten bestehen kann, bleibt offen.

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