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Abschleppen als unerlaubte Selbsthilfe

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/79Zak 2018, 54 Heft 3 v. 20.2.2018

ABGB: § 19, § 344, § 1035, § 1037, § 1295 Abs 1

In aller Regel stellt das Abschleppen eines Fahrzeugs, das widerrechtlich auf einem Privatparkplatz abgestellt ist, keine erlaubte Selbsthilfe dar. Der Betroffene muss den Rechtsweg beschreiten, also etwa ein Besitzstörungsverfahren einleiten.

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