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Verdienstentgang - Wahlrecht des Geschädigten beim Ersatz der Pensionslücke

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/58Zak 2018, 38 Heft 2 v. 31.1.2018

ABGB: § 871, § 901, § 906 Abs 1, § 1325

Nach Erreichen des Regelpensionsalters kann der Verdienstentgang als Differenzbetrag zwischen der tatsächlichen Alterspension und der Pension, die der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis erzielt hätte, fortbestehen.

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