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Betretungsrecht des Waldes deckt keine kommerziellen Veranstaltungen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/50Zak 2018, 35 Heft 2 v. 31.1.2018

ForstG: § 33 Abs 1

Die Legalservitut des § 33 Abs 1 ForstG zum Betreten des Waldes zu Erholungszwecken deckt keinesfalls kommerzielle Veranstaltungen. Daher kann der Waldeigentümer dagegen vorgehen, dass der Veranstalter von Canyoning-Touren mit den Teilnehmern zur Erreichung der Einstiegsstelle seinen Wald durchquert.

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