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Emeritierter Anwalt als Vorsorgebevollmächtigter - Vertretungspflicht

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/49Zak 2018, 35 Heft 2 v. 31.1.2018

AußStrG: § 6, § 127

ZPO: § 28 Abs 1

ABGB: § 284f

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