vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozesskostenersatz als Europäischer Vollstreckungstitel?

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/39Zak 2018, 23 Heft 2 v. 31.1.2018

Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel kann gem Art 7 EuVTVO auf den Prozesskostenersatzanspruch erstreckt werden, wenn der Prozessgegner auch diesem niemals widersprochen hat. Eine vom Hauptanspruch losgelöste Bestätigung ist nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-66/17 , Chudas/Deutsche Allgemeine Versicherung jedoch nicht möglich. Wenn es sich bei dem mit Versäumungsurteil für berechtigt erkannten Hauptanspruch um keine Forderung iSd EuVTVO (dh Geldforderung) handelt und deshalb diesbezüglich keine Bestätigung erfolgen kann, könne auch der Prozesskostenersatz nicht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte