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Wohnrecht des Ehegatten als Vorausvermächtnis trotz Zivilteilungsklage?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/817Zak 2018, 438 Heft 22 v. 18.12.2018

ABGB: § 758 idF vor ErbRÄG 2015 (≈ § 745 neu), § 830, § 914, § 1389

Aufgrund des gesetzlichen Vorausvermächtnisses steht dem überlebenden Ehegatten gegenüber den Erben ein obligatorisches Wohnrecht an der Ehewohnung zu. Im Fall der Zivilteilung der Liegenschaft mit der Ehewohnung sind die Erben grundsätzlich verpflichtet, der Aufnahme des Wohnrechts in die Versteigerungsbedingungen zuzustimmen.

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