vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutzwirkungen des Mietvertrags für Betreuungskraft?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/783Zak 2018, 416 Heft 21 v. 7.12.2018

ABGB: § 1096 Abs 1, § 1295 Abs 1

Eine Betreuungskraft, die den Mieter im Rahmen dieser Tätigkeit ein- bis zweimal pro Woche aufsucht, ist nicht in die Schutzwirkungen des Mietvertrags einbezogen. Ihr gegenüber haftet der Vermieter daher nur auf deliktischer Grundlage für mangelnde Verkehrssicherung in den Zugangsbereichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte