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Sorgfaltsmaßstab für Hausverwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/780Zak 2018, 415 Heft 21 v. 7.12.2018

WEG: § 20 Abs 1

ABGB: § 1012, § 1299

Der Verwalter haftet gegenüber der Eigentümergemeinschaft für Fehler nach § 1012 ABGB auf schadenersatzrechtlicher Grundlage, wobei ihn der Sorgfaltsmaßstab eines Sachverständigen iSd § 1299 ABGB trifft. Die Sorgfaltsanforderungen dürfen aber nicht überspannt werden. Beim Verwalter handelt es sich um keinen Sachverständigen für diffizile rechtliche oder bautechnische Fragen.

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