vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahren auf Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters setzt konkrete Anhaltspunkte voraus

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/769Zak 2018, 411 Heft 21 v. 7.12.2018

AußStrG: § 117a Abs 1

ABGB: § 271

Nach § 117a Abs 1 AußStrG idF 2. ErwSchG setzt das Verfahren auf Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters konkrete und begründete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit der Bestellung voraus. Diese Voraussetzung entspricht der früheren Rechtslage, weshalb die dazu ergangene Rsp weiterhin herangezogen werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte