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Seeber-Grimm, Gebühren in Pflegschafts- und Unterhaltssachen, iFamZ 2018, 260.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/757Zak 2018, 400 Heft 20 v. 21.11.2018

Der Beitrag gibt einen Überblick zu TP 7 GGG, der die Gerichtsgebühren für außerstreitige Unterhalts- sowie Pflegschaftssachen regelt. Ua geht die Autorin auf die Anm 8 ein, die eine Gebührenbefreiung für die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung ermöglicht, wenn aus der Pflegschaftsrechnung als einziges Vermögen Sparguthaben bis zu 21.008 € ersichtlich sind und die ausgewiesenen jährlichen Einkünfte 13.912 € nicht übersteigen. Sie vertritt die Ansicht, dass weiteres Vermögen nicht schadet, solange die Wertgrenze zusammen mit dem Sparguthaben nicht insgesamt überschritten wird, und bei Bezug von Familienbeihilfe weder der Grund- noch der Erhöhungsbetrag als Einkommen zählen.

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