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Wiedereinsetzung im Kostenpunkt - Revisionsrekurs unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/28Zak 2018, 19 Heft 1 v. 16.1.2018

AußStrG: § 21, § 62 Abs 2 Z 1, § 78

Wenn die Wiedereinsetzung in einem (hier: mietrechtlichen) Außerstreitverfahren ausschließlich zur Korrektur der Kostenentscheidung dienen soll, handelt es sich bei der Bewilligung um eine Entscheidung im Kostenpunkt. Ein Revisionsrekurs ist daher gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG jedenfalls unzulässig.

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