ABGB: § 1304, § 1323
Schadenersatz wegen eines Beratungsfehlers bei der Geldanlage kann der Anleger gegen den Anlageberater nach der Rsp grundsätzlich auch dann in Form der Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übertragung des erworbenen Anlageprodukts (Naturalrestitution) verlangen, wenn es sich bei der Anlage um eine treuhändige Kommanditbeteiligung handelt.