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Wohnungsgemeinnützigkeit - Vereinbarung der Aufteilung nach dem Nutzwertschlüssel

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/20Zak 2018, 16 Heft 1 v. 16.1.2018

WGG: § 16

WEG: § 9 Abs 1

Die gemeinnützige Bauvereinigung kann als Aufteilungsschlüssel bei Mietverhältnissen gem § 16 Abs 3 WGG anstelle des Nutzflächen- den Nutzwertschlüssel heranziehen. Gem § 16 Abs 4 WGG müssen die Nutzwerte durch das Gericht festgesetzt werden. Andererseits verweist diese Bestimmung auf die §§ 8 bis 10 WEG. Ob die Nutzwertermittlung durch das Gutachten eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen deshalb iSd § 9 Abs 1 WEG eine gerichtliche Nutzwertfestsetzung ersetzen kann, bleibt offen.

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