vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nebenintervention - Wahl der Seite, Seitenwechsel

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/722Zak 2018, 379 Heft 19 v. 7.11.2018

ZPO: § 17, § 18

Wenn der Nebenintervenient ein Interventionsinteresse an beiden Seiten hat, weil er bei jedem Prozessausgang von der jeweils unterlegenen Partei in Anspruch genommen werden könnte, kann er wählen, ob er dem Verfahren auf Seite des Klägers oder des Beklagten beitritt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte