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Konkurrenz zwischen Schadenersatz und Leistungskondiktion gegen Dritten

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/715Zak 2018, 376 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1431

Die Möglichkeit einer Leistungskondiktion des Geschädigten gegen einen Dritten eröffnet dem Schädiger nicht den Einwand, es sei kein Schaden entstanden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Dritte als Bereicherungsschuldner zur unverzüglichen Rückzahlung bereit und in der Lage ist. Diesbezüglich trifft die Behauptungs- und Beweislast den Schädiger.

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