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Mietzinsanhebung gegenüber Erben trotz Weitergaberechts

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/714Zak 2018, 376 Heft 19 v. 7.11.2018

MRG: § 12a, § 46a Abs 2

Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG besteht an sich nur gegenüber dem Erben des Mieters als Universalrechtsnachfolger. Die Anhebung des Mietzinses gegenüber einem Vermächtnisnehmer als Einzelrechtsnachfolger ist jedoch gem § 12a Abs 1 und 4 iVm § 46a Abs 2 MRG nach denselben Regeln zu beurteilen, wenn der Vermächtnisnehmer gesetzlicher Erbe des Mieters wäre oder ist.

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