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Entziehung der Obsorge nur als ultima ratio

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/707Zak 2018, 374 Heft 19 v. 7.11.2018

ABGB: § 181

AußStrG: § 107 Abs 3

Die Entziehung der Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls kommt nur als ultima ratio in Betracht.

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