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Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/689Zak 2018, 358 Heft 18 v. 24.10.2018

ZPO: § 272

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1319a

Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Erfahrungszusammenhang voraus. Er dient nicht dazu, Lücken der Beweisführung durch Vermutungen auszufüllen.

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