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Keine Mietzinsanhebung nach Gesellschafterwechsel wegen Fruchtgenussrechts

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/682Zak 2018, 356 Heft 18 v. 24.10.2018

MRG: § 12a Abs 3

ABGB: § 509

Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG setzt einen Machtwechsel in der Mietergesellschaft voraus. Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar einen Machtwechsel. Dieser liegt jedoch nicht vor, wenn dadurch aus wirtschaftlicher Sicht keine Änderung eingetreten ist.

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