ABGB: § 862a
ECG: § 12
Der Zugang einer mittels E-Mail übermittelten Erklärung tritt nicht zwingend mit der faktischen Abrufbarkeit ein, weil zugangsverzögernde Umstände wie Geschäftszeiten zu berücksichtigen sind.
ABGB: § 862a
ECG: § 12
Der Zugang einer mittels E-Mail übermittelten Erklärung tritt nicht zwingend mit der faktischen Abrufbarkeit ein, weil zugangsverzögernde Umstände wie Geschäftszeiten zu berücksichtigen sind.