vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollständige oder teilweise Anfechtung des Scheidungsurteils?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/671Zak 2018, 353 Heft 18 v. 24.10.2018

EheG: § 49, § 60

ZPO: § 411

Wenn das Scheidungsurteil nur hinsichtlich des Verschuldensausspruchs mit einem Rechtsmittel bekämpft wird, erwächst der Scheidungsausspruch in Teilrechtskraft. Bestehen Zweifel über den Umfang des Rechtsmittelantrags, ist davon auszugehen, dass das Scheidungsurteil zur Gänze angefochten wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte