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Kraus, Zum erforderlichen Sorgfaltsgrad beim gutgläubigen Erwerb nach § 371 ABGB, JBl 2018, 568.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/652Zak 2018, 340 Heft 17 v. 11.10.2018

In 1 Ob 173/14v = Zak 2015/17, 15 hat der OGH offen gelassen, ob beim Gutglaubenserwerb von ununterscheidbaren Sachen nach § 371 ABGB die Redlichkeit bereits bei leichter oder erst bei grober Fahrlässigkeit entfällt. Der Autor setzt die Unredlichkeit erst ab grober Fahrlässigkeit an. Der strengere Maßstab der §§ 367 f ABGB, nach dem leichte Fahrlässigkeit genügt, sei nicht auf § 371 ABGB übertragbar.

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