vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung eines Mitverschuldens nur bei adäquatem Kausalzusammenhang

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/646Zak 2018, 337 Heft 17 v. 11.10.2018

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304

ZPO: § 116

Die Anrechnung eines Mitverschuldens setzt einen adä-quaten Kausalzusammenhang zwischen der Sorglosigkeit in eigener Sache und dem Schaden voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte