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Überprüfung der Heizkostenabrechnung des Verwalters - keine Zuständigkeit der Schlichtungsstelle

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/642Zak 2018, 336 Heft 17 v. 11.10.2018

WEG: § 20 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 6

HeizKG: § 25

Gem § 20 Abs 3 WEG trifft den Verwalter eine Abrechnungspflicht für Heiz- und Warmwasserkosten, wobei auf die Regelungen des HeizKG verwiesen wird. Dieser Verweis schließt § 25 Abs 2 HeizKG, aus dem sich die Vorschaltung der Schlichtungsstelle bei Anträgen nach dem HeizKG ergibt, nicht ein.

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