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Zuständigkeitsübertragung in Pflegschaftssache trotz offenen Antrags?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/630Zak 2018, 332 Heft 17 v. 11.10.2018

JN: § 111

Offene Anträge schließen die Übertragung der Pflegschaftssache an ein anderes Gericht nach § 111 JN nicht zwingend aus, können sie aber unzweckmäßig machen, etwa wenn das übertragende Gericht bereits unmittelbar Beweise aufgenommen hat.

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