Durch einen neuen Absetzbetrag namens "Familienbonus Plus" wird ab 2019 auf Unterhaltslasten für Kinder weitaus stärker als bisher bereits im Steuerrecht Bedacht genommen. Davon profitieren unterhaltsberechtigte Kinder, ist es doch seltener und jedenfalls in geringerem Ausmaß erforderlich, durch Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Kindesunterhalt im Rahmen der Unterhaltsbemessung für eine mittelbare Steuerentlastung zu sorgen.