ABGB: § 904, § 1014
WEG: § 20, § 31 Abs 3
Als Gewalthaber hat der Verwalter für notwendige und nützliche Aufwendungen einen Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB gegen die Eigentümergemeinschaft. Die Notwendigkeit und Nützlichkeit ist aus Ex-ante-Sicht zu beurteilen. Dass der Aufwand ex post betrachtet nutzlos war (hier: weil die vom Verwalter vorfinanzierten Reparaturarbeiten mangelhaft erbracht worden sind), schadet nicht.