vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersitzung eines Leitungsrechts für eine Starkstromleitung?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/594Zak 2018, 313 Heft 16 v. 26.9.2018

ABGB: § 1455, § 1460

StarkstromwegeG: § 15 Abs 3

Das Starkstromwegerecht unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen Leitungsrechten und darüberhinausgehenden privatrechtlichen Dienstbarkeiten. Ebenso wie die Vorgängerregelungen (StarkstromwegegrundsatzG und ElektrizitätswegeG 1922) schließt das geltende StarkstromwegeG 1968 die Ersitzung eines Leitungsrechts aus. Ob sich dieses Ersitzungsverbot auch auf Leitungsdienstbarkeiten bezieht, bleibt offen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte