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Aufteilung ehelichen Vermögens - Billigkeitsgrundsatz

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/591Zak 2018, 312 Heft 16 v. 26.9.2018

EheG: § 83

Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens darf nach stRsp keine entschädigungslose Enteignung erfolgen, zB dadurch, dass dem einen Ex-Ehegatten die Liegenschaft mit Wohnhaus und dem anderen die dafür aufgenommenen Schulden zugewiesen werden.

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