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Kein Zug um Zug-Begehren des verbesserungspflichtigen Werkunternehmers

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/562Zak 2018, 295 Heft 15 v. 5.9.2018

ABGB: § 932, § 1052, § 1170

WEG: § 18

Mangels abweichender Vereinbarung trifft den Werkunternehmer beim Werkvertrag eine Vorleistungspflicht. Als Vorleistungspflichtiger kann er den Werklohn nicht Zug um Zug gegen Erbringung seiner Gegenleistung fordern, und zwar auch dann nicht, wenn das

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