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Wasserrechtliche Bewilligung für Brunnen- oder Quellservitut?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/552Zak 2018, 293 Heft 15 v. 5.9.2018

WRG: § 9, § 10

ABGB: § 475

Während die Nutzung von Grundwasser durch einen Servitutsberechtigten gem § 10 Abs 2 WRG jedenfalls der wasserbehördlichen Bewilligung bedarf, ist die Nutzung des auf der belasteten Liegenschaft zu Tage tretenden Wassers (Tagwassers) bewilligungsfrei, solange keine fremden Interessen iSd § 9 Abs 2 WRG beeinträchtigt sind.

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