vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewaltschutzverfügung gegen Obsorgeberechtigten - Antragslegitimation des Kinder- und Jugendhilfeträgers

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/549Zak 2018, 292 Heft 15 v. 5.9.2018

ABGB: § 211 Abs 2

EO: § 382b, § 382e

Gem § 211 Abs 2 ABGB kann der Kinder- und Jugendhilfeträger als Vertreter des minderjährigen Kindes die Erlassung einer Gewaltschutzverfügung nach § 382b oder § 382e EO beantragen, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag nicht unverzüglich gestellt hat. Diese Antragslegitimation besteht von vornherein, wenn die Gewaltschutzverfügung gegen den allein obsorgeberechtigten Elternteil erlassen werden soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte