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Verwendung der Mietwohnung als Postanschrift einer GmbH und für Couchsurfing

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/525Zak 2018, 277 Heft 14 v. 23.8.2018

ABGB: § 1118

MRG: § 30

Im Anwendungsbereich des MRG können die Aufhebungsgründe des § 1118 ABGB nicht vertraglich auf andere Tatbestände erweitert werden, auch nicht auf anerkannte Kündigungsgründe.

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