vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung eines Generalvergleichs wegen Wuchers - Vorbringen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/520Zak 2018, 276 Heft 14 v. 23.8.2018

ABGB: § 879 Abs 2 Z 4

Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Wuchers vorliegen, trifft den Anfechtenden.

Wer einen Generalvergleich, mit dem eine große Anzahl anhängiger Gerichtsverfahren verglichen wurde, wegen Wuchers anfechtet, muss vorbringen und nachweisen, dass das Vergleichsergebnis insgesamt ein offenkundiges Wertmissverhältnis begründet. Dies setzt zumindest eine überblicksweise Darstellung von Art und Höhe der einzelnen prozessverfangenen Ansprüche sowie ihrer Durchsetzbarkeit bzw ihren Erfolgsaussichten voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte