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Schutz- und Sorgfaltspflichten des Waschstraßenbetreibers

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/505Zak 2018, 263 Heft 14 v. 23.8.2018

In der Rs VII ZR 251/17 befasste sich der dt BGH mit den Schutz- und Sorgfaltspflichten des Betreibers einer Waschstraße, bei der die Fahrer in den Fahrzeugen sitzen bleiben können, während diese von einem Schleppband durch die Anlage gezogen werden. Ein Fahrzeug sprang aus dem Schleppband und blieb stehen, weil der Fahrer grundlos die Bremse betätigte. Das nachfolgende Fahrzeug fuhr auf und wurde beschädigt. Nach Ansicht des BGH haftet der Betreiber nur dann für diesen Schaden, wenn er seine Kunden nicht in ausreichender Weise über die Verhaltensregeln in der Anlage informiert hat. Technische Vorkehrungen gegen ein Fehlverhalten von Kunden oder eine ununterbrochene Überwachung der Anlage seien ihm nicht zumutbar.

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