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Zulässigkeit des Rechtswegs für Schadenersatzbegehren wegen Verstoß gegen Baubewilligung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/493Zak 2018, 258 Heft 13 v. 8.8.2018

JN: § 1

ABGB: § 1295 Abs 1

Ein Schadenersatzbegehren, das auf die Nichteinhaltung eines Bescheides gestützt wird (hier: nicht der Baubewilligung entsprechende Bauführung), ist auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

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