vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einsicht in Sachwalterschaftsakt durch Erbanwärter?

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/480Zak 2018, 254 Heft 13 v. 8.8.2018

ZPO: § 219

AußStrG: § 22, § 141

Der eingeantwortete Erbe des Betroffenen hat ohne weitere Voraussetzungen das Recht, in jene Teile des Sachwalterschaftsakts Einsicht zu nehmen, die sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte