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Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/473Zak 2018, 251 Heft 13 v. 8.8.2018

EheG: § 55 Abs 1

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe nach § 55 EheG ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren. Unter häuslicher Gemeinschaft ist die Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zu verstehen. Erst wenn alle drei Komponenten weggefallen sind, ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben.

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