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Automatischer Wegfall einer letztwilligen Verfügung zugunsten des Ex-Partners

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/459Zak 2018, 243 Heft 13 v. 8.8.2018

Anders als nach der früheren Rechtslage gilt eine letztwillige Verfügung zugunsten des Partners seit dem ErbRÄG 2015 gem § 725 ABGB nach Auflösung der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft als aufgehoben, sofern der Erblasser nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat. Einen gegen § 725 ABGB gerichteten Parteiantrag auf Normenkontrolle hat der VfGH (G 409/2017) vor Kurzem abgewiesen, weil er in dieser Regelung, die den vermuteten wahren Willen des Erblassers zum Durchbruch verhelfen will, keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot erkannte.

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