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Klicka, Anm zu wobl 2018/69.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/457Zak 2018, 240 Heft 12 v. 25.7.2018

Zu 5 Ob 19/16d = Zak 2016/591, 315: Der Beschluss, mit dem eine Änderung des Wohnungseigentumsobjekts vom Außerstreitgericht genehmigt wird, kann nur gegenüber allen Wohnungseigentümern einheitlich wirksam werden. Teilrechtskraft ist nicht möglich.

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