vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersatzanspruch des Elternteils des Unfallopfers nach unfallbedingter Verlängerung der Unterhaltspflicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/450Zak 2018, 239 Heft 12 v. 25.7.2018

ABGB: § 231, § 1295 Abs 1, § 1325, § 1358

ZPO: § 228

Wenn durch die Verletzung eines unterhaltsberechtigten Kindes sein Studienabschluss und damit der Eintritt seiner Selbsterhaltungsfähigkeit hinausgezögert wird, kann der unterhaltspflichtige Elternteil für den zusätzlich zu leistenden Unterhalt vom Schädiger direkt Ersatz verlangen, weil der Schadenersatzanspruch des Kindes analog § 1358 ABGB auf ihn übergeht. Da es sich um den übergegangenen Ersatzanspruch des Kindes handelt, ist ein Ersatz ausgeschlossen, soweit der Schaden durch Leistungen des Schädigers für den Verdienstentgang des Kindes gedeckt ist. Der Übergang tritt erst mit der Leistung von Unterhalt in jenem Zeitraum ein, in dem ohne die Verletzung keine Unterhaltspflicht mehr bestanden hätte. Bestreitet der Schädiger seine Ersatzpflicht, kann der Unterhaltspflichtige schon vor dem Übergang eine Feststellungsklage erheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte