vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses wegen Gesetzwidrigkeit

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/444Zak 2018, 237 Heft 12 v. 25.7.2018

WEG: § 24 Abs 6, § 32

Wegen Gesetzwidrigkeit kann ein Mehrheitsbeschluss nur dann gem § 24 Abs 6 WEG angefochten werden, wenn er zwingende Vorschriften des WEG verletzt, eine Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft darstellt oder krass gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verstößt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte