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Anonymisierung in Vorabentscheidungsverfahren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/422Zak 2018, 223 Heft 12 v. 25.7.2018

Der EuGH anonymisiert in Zukunft Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen zum Schutz der Daten natürlicher Personen. In den ab 1. 7. 2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungsverfahren werden vor Veröffentlichung die Namen der beteiligten natürlichen Personen grundsätzlich durch Anfangsbuchstaben ersetzt und andere identifizierende Details weggelassen. Juristische Personen werden weiterhin mit vollem Namen genannt. Die Rechtssachenbezeichnung kann künftig auch einen Hinweis auf den Gegenstand des Rechtsstreits enthalten.

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